Klimaziele, Klimastrategien und Energiemanagement in Unternehmen

von | 31.01.2021 | Energiemanagement, Klimastrategie

Der Klimawandel ist einer der drängendsten Fragen unserer Zeit und für BürgeInnen, Unternehmen, Nationen und Regierungen aufgrund ihrer Auswirkungen auf Mensch, Umwelt, Ressourcen und Wirtschaft als eine der größten Herausforderungen anerkannt. So sind die Folgen des Klimawandels als größtes Risiko für die Menschheit eingestuft worden, wie der WEF Report aus dem Jahr 2021 des jährlich stattfindenden Weltwirtschaftsforums in Davos zeigt. Nur mit dem Beitrag der Wirtschaft können die internationalen Klimaziele und Abkommen erreicht werden. Viele Unternehmen befassen sich daher mit der Erstellung, Überarbeitung und Umsetzung einer unternehmensbezogenen Klimastrategie.

Es werden internationale, nationale, regionale und lokale Initiativen, Standards und Managementsysteme zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Senkung des Energieverbrauchs entwickelt und eingeführt. Diese Initiativen und Standards bieten ein Rahmenwerk für die Entwicklung von wissenschaftsbasierten Klimazielen sowie für die Bilanzierung, Überwachung und Überprüfung von Treibhausgasemissionen, den Entzug von Treibhausgasen und die Ermittlung von Energieeinsparpotentialen.

In diesem Artikel werden die wesentlichen Klimaziele und Abkommen der letzten Jahre vorgestellt und international gängige Initiativen und Standards zum Klima- und Energiemanagement in Unternehmen und Organisationen vorgestellt.

Am Ende dieses Artikels

  • weißt du, wie man wissenschaftsbasierte Klimaziele entwickelt und eine Klimastrategie ableitet
  • kennst du die wesentlichen Standards zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen
  • weißt du was ein Energieaudit ist und wie ein Energiemanagementsystem erfolgreich erstellt und umgesetzt werden kann

Enthaltene Initiativen, Standards und Managementsysteme

1.1 Internationale Klimaziele und Abkommen

Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)
zeigte in seinem Sachstandsbericht 2013/2014, dass die Kosten für die Anpassung an den Klimawandel in der Wirtschaft, dem Sozial- und Gesundheitssektor und unumkehrbare Umweltschäden nur mit einer  Begrenzung der globalen Erderwärmung von maximal 2 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit reduziert werden können.

Der Weltklimarat
hat das Konzept eines dynamischen globalen CO2-Budgets eingeführt. Dieses Budget ist die maximale Menge an Kohlenstoffdioxidemissionen, die ab der Industrialisierung in die Luft emittiert werden darf, wenn die Grenzen der globalen Erderwärmung eingehalten werden sollen. Für das 2 Grad-Ziel bezifferte der IPCC 2.900 Gigatonnen. Im Jahr 2017 waren diese bereits zu 75% aufgebraucht.

Auf der 21. Klimakonferenz in Paris 2015 (COP21)
verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft das Pariser Klimaschutzabkommen. Dieses Abkommen hat das Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 Grad, bestenfalls bei 1.5 Grad zu begrenzen.

1.2 Klimaziele, Treibhausgasbilanzierung und Energiemanagement

Auf dem Weg zur Klimaneutralität müssen Unternehmen Klimaziele definieren, ihre Emissionen bilanzieren und Potentiale zur Einsparung von Energie identifizieren.
Eine bewährte und anerkannte Methode zur Identifizierung der Klimaziele sind die Science Based Targets (SBTs), also wissenschaftsbasierte Klimaziele der Science Based Target Initiative (vgl. Abschnitt 2). Zur Bilanzierung von Treibhausgasen gibt es verschiedene Standards . Hierzu zählen die Norm ISO 14064, das Greenhouse Gas-Protocol (GHG) und der englische Standards PAS 2060 (vgl. Abschnitt 3). Ein anerkannter Standard für das Energiemanagement in Unternehmen ist die Norm ISO 50001, die international anerkannt ist und zu den Managementsystemnormen zählt (vgl. Abschnitt 4).

Welche Vorteile Nachhaltigkeit für Unternehmen hat erfährst du in dem Artikel Drei Gründe, warum Nachhaltigkeit Unternehmen erfolgreich macht.

Unterteilung der Emissionen gemäß des Greenhouse Gas-Protocol (Scopes)

Scope 1 – Emissionen, die durch direkte Aktivitäten eines Unternehmens entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel der Verbrauch von Pimärenergie wie Benzin (z.B. durch Fahrzeuge) oder Kohle (z.B. zur Energiegewinnung) und die Emissionen aus den direkten Produktionsprozessen.

Scope 2 – Emissionen, die durch indirekte Aktivitäten des Unternehmens entstehen. Das sind Emissionen, die durch die eingekaufte Energie, die sogenannte Sekundärenergie, wie Fernwärme und Strom entstehen.

Scope 3 – Alle sonstigen Emissionen, die durch Aktivitäten des Unternehmens resultieren. Hierzu zählt die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wie zum Beispiel eingekaufte Dienstleistungen, Produkte oder Geschäftsreisen.

Klimaziele, Klimastrategie und Energiemanagement in Unternehmen_Jasmin Horn Consulting_Scopes

Bildquelle: GHG-Protocol Agricultural Guidance (April 25), online 01.2021

2. Wissenschaftsbasierte Klimaziele für Unternehmen

Die Anzahl der Unternehmen, die einen Beitrag zur Reduktion von Emissionen leisten möchten steigt. Vor Festlegung der Klimaziele empfiehlt sich die Auseinandersetzung mit den wissenschaftsbasierten Klimazielen (STBs), um ein Verständnis für die Funktionsweise und Logik zu erhalten.

2.1 Die Science Based Target Initiative (SBTi)

Die Science Based Target Initiative ist eine Partnerschaft des UN Global Compact, dem World Resource Institute (WRI), dem World Wide Fund for Nature (WWF) und dem CDP. Die Initiative unterstützt die Umsetzung der internationalen Abkommen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ziele aus der Wissenschaft (Science Based Targets) zur Minderung von Treibhausgasemissionen zu einem gelebten Standard in der Praxis zu machen. Hier stellt sich die Frage, wie die verbleibenden 800 Gigatonnen auf verschiedene Branchen und Unternehmen aufgeteilt werden können. Die Anforderung „wissenschaftbasiert“ ist erst dann erfüllt, wenn die Unternehmensziele mit dem Grad an Dekarbonisierung übereinstimmen, der nach IPCC für das Erreichen des 2-Grad Ziels erforderlich ist.

Die Initiative bietet verschiedene Methoden zur Entwicklung von Science Based Targets (SBTs), einen Prüfmechanismus und eine Plattform zur Veröffentlichung von den Science Based Targets (SBTs).

Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGNC) diskutiert im Rahmen der Peer Learning Group Klimamanagement mit Unternehmen und Vertretern der Initiative Lösungsansätze, Methoden und Anwendungsfälle. Die Learning Group besteht aus 10-15 Unternehmen und bietet Raum für den Erfahrungsaustausch.

2.2 Ansätze und Methoden

Für Unternehmen gibt es verschiedene Science Based Target Methoden, um die eigenen wissenschaftsbasierten Klimaziele zu ermitteln. Aus den angewendeten Methoden resultieren wissenschaftsbasierte Reduktionspfade. Das sind Pfade, die erforderlich sind, um die globale Minimalanforderung eines 2-Grad Limits zu erreichen. Diese Reduktionspfade können über zwei Vorgehenweisen – Kontraktion oder Konvergenz – auf Unternehmen übertragen werden.

Ansätze und ihre zugehörigen Methoden

Sektorbasierte Ansätze
teilen das verbleibende CO2-Budget auf Sektoren auf. Aktuelle Treibhausgasminderungs- und Technologieoptionen und das zu erwartende Wachstum des Sektors bilden hier die Grundlage für die Zuteilung des CO2-Budgets.
Methode: Sectoral Decarbonization Approach (SDA).

Ansätze der aboluten Reduktion
basieren auf einer absoluten globalen Reduktion der Treibhausgasemissionen um 49-72% bis 2050 im Vergleich zum Niveau von 2010, um das 2-Grad Limit zu erreichen.
Methode: Kontraktion absoluter Emissionen („Mars Methode“).

Wirtschaftsorientierte Ansätze
sind auf die benötigte relative Emissionsreduktion im Verhältnis zu der eigenen zu erwartenden Wirtschaftsleistung bezogen.
Methoden: Green House Gas Emission per unit of value added (GEVA), BT Climate Stabilization Intensity (BT-CSI), CSO’s Context-based carbon metrics, Corporate Finance Approach to Climate-Stabilizing Targets (C-FACTS).

Verfahren zur Übertragung des Zielpfads auf Unternehmen

Kontraktion,
das bedeutet, dass Unternehmen zwischen dem Ausgangs- und Zieljahr ihre absoluten Emissionen, die Emissionen bezogen auf das CO2-Budget oder die Wirtschaftsleistung reduzieren. Beispiel: kg CO2-Äquivalent pro Einheit Wertschöpfungsleistung.

Konvergenz,
das bedeutet, dass alle Unternehmen eines Sektors ihre Emissionsintensität bis 2050 nach dem 2-Grad Szenario auf einen einheitlichen Wert konvergieren. Beispiel: x g CO2 Äquivalent pro kWh für alle Energieversorger. Dieser Zuteilungsmechanismus kommt in Sektoren mit einheitlichen Indikatoren (z.B. Tonne Stahl, qm, kWh) zur Anwendung, die einen sektorbasierten Ansatz verwenden.

2.3 Prüfkriterien und Empfehlungen

Unternehmen sollten sich mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Methoden vertraut machen und folgende Kriterien der Auswahl berücksichtigen.

Prüfkriterien zur Methodenwahl

  • Gehört das Unternehmen zu einem Sektor?
  • Ist das Unternehmen in verschiedenen Sektoren aktiv?
  • Sind die erforderlichen Daten verfügbar?
  • Welches Ziel möchte man erreichen?
  • Wächst das Unternehmen besonders stark?
  • Sollen auch Scope-3 Emissionen (Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten) berücksichtigt werden?

Empfehlungen der SBTi

Für Sektoren mit homogenen Indikatoren
wie Aluminium, Eisen, Stahl, Energieerzeugung, Papier, Pappe, Zement, Transport, Dienstleistungen und Gewerbegebäude eignet sich die Sectorial Decarbonisation Method (SDA). Andere Sektoren können in der SDA Methodik über sonstige Industrie verankert werden.

Unternehmen, die in verschiedenen Sektoren aktiv sind,
können verschiedene Methoden kombinieren. Soweit die Teilbereiche einzelnen Sektoren klar zuweisbar sind, kann auch die SDA Methode für die Ermittlung der jeweiligen Minderungspfade verwendet werden.

Für die Zielentwicklung zur Reduktion von Scope 3 Emissionen
eignen sich die Mars-Methode und einige wirtschaftsorientierte Methoden. Die SDA Methode kann in diesem Fall nur eingeschränkt verwendet werden.

Scope 3 Emissionen, die mehr als 40% der Gesamtemissionen eines Unternehmens ausmachen, sollten in den Klimazielen integriert sein. Je nachdem, wo in der Wertschöpfungskette die meisten Emissionen vorliegen, sollten die Klimaziele definiert werden.

⇒ Eine gute Übersicht über die Vor-und Nachteile der verschiedenen Methoden findet sich hier.

2.4 Anerkennung und Prüfung von Klimazielen

Die STBi führt keine Prüfung der Maßnahmen im Unternehmen durch. Jedoch werden die Klimaziele anhand von 15 festgelegten Prüfkriterien evaluiert. Der Prozess der Anerkennung erfolgt in fünf Schritten.

Prozessübersicht

1. Verpflichtungserklärung
Unternehmen, die ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel entwickeln und verfolgen möchten, können auf der Online-Plattform der Initiative eine öffentlich zugängliche Verpflichtungserklärung einreichen.

2. Entwicklung der Klimaziele
Innerhalb der darauffolgenden 24 Monate sollte ein Klimaziel eingereicht werden (mittels vorliegenden Formularen und einzureichenden Dokumenten), dass gemäß der unter Punkt 2.1 beschriebenen Ansätze und Methoden entwickelt worden ist.

3. Einreichen der Formulare und Dokumente zur Prüfung
Daraufhin folgt eine Erstprüfung durch ein Peer Review der STBi Technical Working Group. In strittigen Fällen wird das Steering Committee hinzugezogen.

4. Veröffentlichung der Klimaziele
Sobald ein Unternehmen seine Klimaziele als wissenschaftsbasiert bestätigt bekommen hat, werden diese über die Onlineplattform veröffentlicht. 

5. Regelmäßige Offenlegung der Emissionen
Die Emissionen und die Überprüfung der Fortschritte sollten auf jährlicher Basis offengelegt werden. Hierfür können Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte oder die Internetseite verwendet werden.

⇒ Eine Übersicht der einzureichenden Formulare und Dokumente findet sich hier.

Übersicht der Prüfkriterien

Die Prüfung der Ziele geschieht anhand von 15 Kriterien, die sich auf

  • die operativen Systemgrenzen
  • den Zeitrahmen
  • das Ambitionsniveau
  • den Umgang mit Sope 2 und Scope 3
  • die Berichterstattung
  • und die Neuberechnung von Klimazielen beziehen.

⇒ Eine Übersicht der Prüfkriterien findet sich hier.

2.5 Umsetzung der Klimaziele

Die sogenannten wissenschaftsbasierten Reduktionspfade, die als Ergebnis der angewendeten Methodik vorliegen, bilden die Grundlage für die Entwicklung einer Klimastrategie in Unternehmen. Ein Reduktionspfad stellt die erforderliche Reduktion der Emissionen dar, meist in Form einer Diagrammkurve. Unternehmen können anhand der STB-Methoden ihren 2-Grad Reduktionspfad berechnen und mit einer im Unternehmen durchgeführten Treibhausgaspotentialanalyse vergleichen. Durch diesen Vergleich wird die Lücke zwischen den aktuellen Treibhausgasemissionen und dem 2-Grad Limit deutlich.

Definition von Maßnahmen
Zum Erreichen der wissenschaftsbasierten Reduktionspfade kann das Unternehmen nun Maßnahmen definieren wie zum Beispiel Geschäftsmodellinnovationen oder die Verwendung von erneuerbaren Energien. Um die richtigen langfristigen Maßnahmen zur erforderlichen Reduktion der Treibhausgase bis 2050 zu erreichen, müssen technologische Entwicklungen abgeschätzt und einbezogen werden. Die Planung der Klimaziele sollte daher langfristiger sein als die Managementzyklen von ein bis fünf Jahren. Alle Bereich des Unternehmens sind bei der Entwicklung und Diskussion der Klimaziele zu involvieren und auch die Unterstützung der Geschäftsführung ist ein wesentlicher Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Klimastrategie. Mehr Informationen zur erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen findest du hier.

Nachverfolgung der Klimaziele
Die Definition und Nachverfolgung von Klimazielen ist ein iterativer Prozess. Der aktuelle Status sollte kontinuierlich mit dem angestrebten wissenschaftsbasierten Zielpfad verglichen werden. Das bedeutet auch, dass Maßnahmen beispielsweise bei Änderung von Unternehmensstrukturen oder Wachstum angepasst werden müssen.

Die Science Based Target Initiative empfiehlt die Bilanzierung der Emissionen nach

3. Standards der Treibhausgasbilanzierung

Klimaziele Klimastrategien und Energiemanagement Jasmin Horn Consulting

Für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen, dem sogenannten Corporate Carbon Footprint gibt es verschiedene international anerkannte Standards. Zu den am häufigsten verwendeten Standards zählen das Greenhouse-Gas Protocol, die Norm ISO 14064 und PAS 2060. 

3.1 Das Greenhouse Gas-Protocoll

Das Greenhouse Gas-Protocol (GHG) ist das am weitesten verbreitete Rahmenwerk zur Bilanzierung von Emissionen. Es wird vom World Resource Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt und koordiniert. Nach Angaben der Organisationen wurde das GHG-Protocol im Jahr 2016 von 92% der Fortune 500 Unternehmen genutzt.

Das GHG-Protocol bietet Standards zur Abschätzung und Bilanzierung von Emissionen für Organisationen, Städte, Lieferketten (Scope 3), Produktlebenszyklus, gesetzlichen Handlungsanweisungen und Klimaschutzprojekte. Eine Übersicht der Standards findest du hier.

Corporate Standard
Für Unternehmen und Organisationen eignet sich der Corporate Standard. Er kann auch von NGOs, Behörden und Universitäten genutzt werden. Der Standard beinhaltet Anforderungen und Anleitungen zur Bilanzierung von Emissionen.

Der Standard hat das Ziel die Transparenz und die Konsistenz der Treibhausgasbilanzen und Klimaschutzaktivitäten verschiedener Unternehmen zu erhöhen und ihnen wichtige Informationen zum Emissionsmanagement zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zu anderen Standrads der Treibhausgasbilanzierung fordert der Corporate Standard keine Meldung der Emissionen bei dem WRI oder WBCSD. Es bietet auch kein Rahmenwerk für die Durchführung von Überprüfungen der Bilanzierungen.

Das GHG-Protocol ist mit den meisten GHG-Programmen kompatibel und stellt eine Bandbreite an Dokumenten und Tools zur Verfügung.

 

3.2 Die DIN EN ISO 14064 Treibhausgase

Die ISO Norm 14064 bietet ein weiteres Rahmenwerk zur Bilanzierung und Berichterstattung des CO2-Fußabrucks eines Unternehmens, auch Corporate Carbon Footprint genannt.

Die ISO 14064er Reihe, die aus drei Normen besteht, legt Anforderungen an die Bilanzierung und die Berichterstattung von Treibhausgasemissionen sowie deren Prüfung fest. Das Ziel der ISO Normenreihe ist die Erstellung einer einheitlichen THG-Erklärung, die in Einklang steht mit den Anforderungen der Interessensgruppen einer Organisation.

Man spricht von einer Normenreihe, da die ISO 14064 aus drei Normenteilen besteht.

ISO 14064-1
ist die Grundlage zur THG-Bilanzierung und bietet ein Rahmenwerk zur Erstellung einer Corporate Carbon Footprints.

ISO 14064-2
bietet ein Rahmenwerk für die Bilanzierung von Emissionsreduktionen und dem Entzug von THG auf Projektebene.

ISO 14064-3
ist die Grundlage zur Prüfung der Treibhausgasbilanzen von dritten Parteien.

Gegenwärtig wird an einem neuen Standard, der Norm ISO 14068 gearbeitet. Der Fokus wird hier insbesondere auf den Corporate Carbon Footprint und den Product Carbon Footprint gelegt.

 

3.3 Die Spezifikation PAS 2060 (Publicly Available Specification)

Das Rahmenwerk PAS 2060 wurde von der British Standards Institution (BSI) veröffentlicht und ist ein international anerkannter Standard zur Bilanzierung des Corporate Carbon Footprints. Es legt einheitliche Anforderungen und Maßnahmen zur Reduktion und zum Management von Treibhausgasen fest, umfasst Scope 1 bis 3 und kann für Produkte, Dienstleistungen und Organisationen verwendet werden.

Der CO2-Fußabdruck auf unternehmensebene muss alle direkten Emissionen (Scope 1), alle indirekten Emissionen durch den Bezug von Energie (Scope 2) und alle vor- oder nachgelagerten Emissionen aus der Wertschöpfungskette (Scope 3)  beinhalten, die mehr als ein Prozent des gesamten Carbon Footprint ausmachen. Es müssen mindesten 95% der Emissionen erfasst sein.

Im Anschluss sind Konzepte zum Klimamanagement zu entwickeln ein Carbon Footprint Management Plan. Das Konzept muss eine öffentliche Verpflichtung zur Klimaneutralstelle sowie Zeitplan, Reduktionsziele, geplante Maßnahmen (Aktionsplan) und Mittel zur THG-Reduktion beinhalten. Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass der Fortschritt der Umsetzung sowie die Auswirkung der Maßnahmen geprüft und sobald erforderlich, Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Verbleibende Emissionen dürfen erst im letzten Schritt durch qualitativ hochwertige CO2-Zertifikate kompensiert werden.

Der Standard verlangt die Veröffentlichung eines sogenannten Qualifying Explanatory Statements (QES), der auch das Konzept zum Klimamanagement beinhaltet.

Fragen?
Ich unterstütze dich gerne bei der Erstellung und Umsetzung deiner Klima- und/oder Energiepolitik sowie bei der Ermittlung von Fördermitteln und Begünstigungen.

Kontakt
Jasmin Horn
E-Mail: info@jasminhorn.com
Tel: 0160 / 93147303

Oder vereinbare einfach online eine kostenfreie Erstberatung.

Jasmin Horn

4. Energieaudit und Energiemanagement

Energiemanagement in Unternehmen Jasmin Horn Consulting

Die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen ist ein wichtiges Ziel der Europäischen Union und der Bundesregierung und ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Emissionen. Für große Unternehmen sind Energieaudits pflicht. Dazu zählen alle Unternehmen, die nach der europäischen Definition nicht zu den kleinen und mittelgroßen (KMU) Unternehmen zählen. Für KMUs besteht die Möglichkeit freiwillige Audits durchzuführen. Die Zertifizierung ist in der Regel eine Voraussetzung für eine Befreiung von der EEG-Umlage oder den Spitzenausgleich. Alle Informationen zur Antragstellung zur Befreiung findest du hier.

Laut der Deutschen Energieagentur dena sind seit 2015 etwa 500.000 Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems und daraus abgeleiteten Maßnahmen können sie bis zu 10% ihrer Energiekosten einsparen. Investitionen erzielten eine Endenergieeinsparung von 25% (Stand Januar 2021).

4.1 Das Energieaudit

Geltungsbereich und Ziel
Das Energieaudit ist für große Unternehmen und Zusammenschlüsse von Unternehmen seit dem Jahr 2015 Pflicht (nach §§ 8 – 8d Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)). Es ist ein Instrument, das mit dem Ziel eingeführt worden ist Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der Energiekosten zu identifizieren.  

Turnus und Prüfung der Audits
Audit bedeutet, dass ein interner oder ein externer Auditor den Energieverbrauch und die damit verbundenen Energiekosten prüft und bewertet. Es zeigt in welchen Bereichen des Unternehmens wieviel Energie verbraucht wird. 
Gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) findet diese nach dem Erstaudit alle vier Jahre statt und muss von einem qualifizierten akkreditierten Energieauditor durchgeführt werden.

Das Audit wird stichprobenartig von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Weitere Informationen der BAFA zum Energieaudit findest du hier.

Als Alternative zum Energieaudit können Unternehmen auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung einführen.

Tipp

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden zur Erstellung von Audits für Energieauditoren erstellt. Es wird auch eine Liste der akkreditierten Energieauditoren bereit gestellt. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt auch eine Übersicht von Antworten zu allgemeinen Fragestellungen von Unternehmen bereit. Unternehmen, die sich für den Erfahrungsaustausch vernetzen möchten, können dies unter anderem über die Initiative Energieeffizienz und Klimaschutz-Netzwerk tun.

Hinweise zur Fördermöglichkeit von Energieeffizienzmöglichkeiten findest du beim Förderwegweise Energieeffizienz der BAFA.

4.2 Das Energiemanagement nach ISO 50001

Die Norm ISO 50001 ist ein internationaler Standard für ein Energiemanagementsystem, die im Jahr 2011 veröffentlicht wurde. Die Norm kann von kleinen, mittleren und großen Unternehmen umgesetzt werden. Die ISO 50001 ist eine Managementsystemnorm. Damit folgt die ISO 5001 dem selben Aufbau wie das Umweltmanagementsystem ISO 14001 der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 und die ISO 45001 für Arbeitssicherheitsmanagement. Das Energiemanagementsystem der Norm ISO 50001 setzt einen Rahmen für das Engagement von Unternehmen oder Organisationen.

Neben der ISO 50001 gibt es das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) im Rahmen des Umweltmanagementsystems, das viele Überschneidungen mit der ISO Norm hat, jedoch nicht alle Voraussetzungen der DIN EN ISO 50001 erfüllt.

4.2.1 Ziel und Funktion

Ziel des Energiemanagements ist es, Einsparpotentiale zu identifizieren und umzusetzen. Es unterstütz Unternehmen darin zu bewerten welche Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen am sinnvollsten sind. Um Verbesserungsideen zu entwickeln, nach Wirtschaftlichkeit zu bewerten und umzusetzen werden die Energieströme und alle dazugehörigen Energieträger ermittelt und bewertet.

Die Effizienzbewertung und Effizienzmaßnahmen werden in einer organisationsweiten Energiepolitik zusammengefasst. Diese beinhaltet Ziele, Umsetzungspläne, Leistungskennzahlen und die kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung. Die im Rahmen des Energiemanagements festgelegte Energiepolitik kann in erforderliche Verhaltensänderungen der Mitarbeitenden und Änderungen der internen technischen und organisatorischen Abläufe und Prozesse (z.B. Kommunikation) resultieren.

4.2.2 Wesentliche Anforderungen

Die ISO 50001 fordert, dass Unternehmen und Organisationen ihr Umfeld stärker betrachten, die Erwartungen der Interessensgruppen (z.B. Behörden, Kunden, Kooperationspartner) zu berücksichtigen und für das Energiemanagement wichtige Themenfelder zu bestimmen. Die Verantwortung für das funktionierende Energiemanagement wird der obersten Leitung einer Organisation zugewiesen. Das Energiemanagementsystem hat auch zum Ziel energetische Themen stärker in die Managementabläufe von Organisationen zu integrieren.

4.2.3 Einführung eines Energiemanagementsystems

Für die Einführung eines Energiemanagementsystems sind die folgenden fünf Schritte zu empfehlen.

1. Anforderungen an die Unternehmensleitung
Die Unternehmensleitung ist für die interne Kommunikation verantwortlich. Sie sollte bei der Definition der Ziele und der Festlegung von Energiekennzahlen eingebunden sein und diese in regelmäßigen Zeitabständen prüfen.

2. Energiemanagementteam

Die festgelegten Aufgaben werden auf verschiedene Personen, die das Energiemanagementteam bilden, aufgeteilt. Ratsam ist auch die Benennung einer Person als AnsprechpartnerIn innerhalb der Organisation, zur Koordination des Teams und zur Überprüfung der Normeinhaltung. Das Team sollte für seine Tätigkeit über ausreichend Wissen, Kompetenzen und den Rückhalt der obersten Leitung verfügen.

Es ist sinnvoll Personen in dem Team zu haben, die mit energierelevanten Prozessen betraut sind sowie eine Person aus der obersten Leitung und aus den verschiedenen Fachbereichen.

Das Team sorgt für den Aufbau und das Monitoring des Energiemanagementsystems. Dazu zählen insbesondere folgende Pflichtanforderungen aus der Norm

  • Festlegung von Kriterien und Methoden
  • Erstellung von Aktionsplänen
  • Berichterstattung
  • Erfüllen von Normanforderungen sicherstellen

Hilfreich für das Gelingen des Energiemanagementsystems sind darüber hinaus

  • Organisationsstrukturen erarbeiten
  • interne Beratung
  • Erhebung und Auswertung von Daten
  • interne Kommunikation
  • interne Fragen von Mitarbeitenden beantworten

3. Kontextanalyse

Um die externen und internen Einflüsse auf das Energiemanagement zu identifizieren ist es sinnvoll im Rahmen einer Kontextanalyse zunächst relevante interne (Prozesse, Budgetvorgaben, Strategien) und externe Einflüsse (z.B. Rechtsvorschriften) auf den Energieverbrauch zu identifizieren. 

Ein weiterer wichtiger Schritt der Kontextanalyse ist die Identifizierung der Interessensgruppen, also allen Parteien, die ein Interesse an der Organisation haben oder von dieser direkt oder indirekt betroffen sind. Dazu zählen z.B. Mitarbeitende, Behörden, KooperationspartnerInnen oder AnwohnerInnen. Bewerte die einzelnen Gruppen nach Einfluss auf das Energiemanagement und identifiziere ihr möglichen Erwartungen  an die Organisation.

Danach erfolgt die Evaluierung der Chancen und Risiken und die Festlegung, wie mit diesen umgegangen werden soll. Mögliche Risiken können z.B. unwirtschaftliche Investitionen, fehlende Akzeptanz oder Marktrisiken sein. Für die jeweiligen Chancen und Risiken sollten Maßnahmen definiert werden.

4. Anwendungsbereich und Grenzen des Energiemanagementsystems

Hier sollte für alle Organisationsbereiche festgelegt werden, ob diese in die Bilanzierung des Energiemanagement fallen oder sich außerhalb des Einflussbereichs einer Organisation befinden. Wichtige Energieverbräuche, die sich im Einflussbereich einer Organisation befinden, sollten auf jeden Fall beinhaltet sein.

5. Kompetenz und Sensibilisierung

Es sollte überprüft und sichergestellt werden, dass relevante Personen wie das Energiemanagementteam und verantwortliche Personen über ausreichend Kompetenz verfügen, um ihre Rolle und Tätigkeit erfolgreich auszuführen. Gegebenenfalls sollte ein Schulungsplan aufgestellt werden, der zeigt welche Tätigkeit eine Person bisher durchgeführt hat, welche Tätigkeiten in Zukunft auf sie zukommen und welche Kenntnisse für die neuen Aufgaben erforderlich sind.

Um alle Mitarbeitende zur aktiven Beteiligung zu motivieren ist eine Sensibilisierung und die Kommunikation von hilfreichen Tipps und Erfolgen im Energiemanagement wichtig. Die oberste Leitung sollte bei der Umsetzung von Maßnahmen z.B. zum Energiesparen am Arbeitsplatz als Vorbild vorangehen.

Tipp
Der Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis vom Energieaudit zum Managementsystem
nach ISO 50001″ für Unternehmen und Organisationen des Umwelt Bundesamt und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit  bietet eine konkrete Erläuterung der einzelnen Schritte und zahlreiche Praxisbeispiele.

4.2.4 Umsetzung des Energiemanagementsystems

Wie alle Managementsysteme wird auch das ISO 50001 nach dem Plan, Do, Check, Act Prinzip umgesetzt. 

PDCA-Zyklus

Plan: Ziele und Energiepolitik werden festgelegt und in Form eines fortlaufenden Planungsprozesses implementiert.

Do: Einführung und Umsetzung des Energiemanagements. Dazu zählen der Aufbau entsprechender Managementstrukturen, die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Kommunikations- und Dokumentationsprozesse.

Check: Erfolgsprüfung durch interne Audits. Prozesse und Verfahren werden einer Kontrolle unterzogen. Bei Verbesserungsbedarf werden Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen abgeleitet.

Act: Die Betrachtung der energiepolitischen Grundsätze, der strategisch-operativen Zielsetzungen und der gesetzlichen Anforderungen und die Dokumentation der Planungen und Ergebnisse des Energiemanagementsystems. Abgleich der Ziele und Ergebnisse. Bewertung durch das Topmanagement und Erarbeitung weiterer Optimierungen der Prozesse und Verfahren.

Zertifizierung

Voraudit
Ob die Anforderungen der ISO 50001 erfüllt werden wird in Form einer Zertifizierung überprüft. Unternehmen können ein Voraudit durchführen in welchem akkreditierte Auditoren bewerten, ob die Organisation die ISO 50001 Anforderungen erfüllt, wo noch Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen noch erforderlich sind, um die Zertifizierung zu erhalten. Das Voraudit ist nicht verpflichtend und kann nicht auf das Zertifizierungsverfahren angerechnet werden.

Stufe 1
In dieser Stufe prüfen die Auditoren, ob das Unternehmen für die Zertifizierung bereit ist und beschaffen sich ausreichend Informationsmaterial für das Zertifizierungsaudit. Es wird geprüft, ob die Dokumentation alle Anforderungen erfüllt und es wird eine Standortbeurteilung durchgeführt.

Stufe 2
In dieser Stufe prüfen die Auditoren das Energiemanagement vor Ort, bewerten die Erfüllung der Normanforderungen und prüfen wiederholt intensiv die Dokumentation. Hierbei werden Mitarbeitergespräche oder auch Begehungen durchgeführt.

 Bewertung des Audits

In Form eines Auditberichts bestätigen die Auditoren entweder die Einhaltung oder nicht Einhaltung der ISO 50001 Anforderungen und es findet ein Abschlussgespräch statt mit der Erläuterung der Ergebnisse. Während des Abschlussgesprächs erhält die Organisation Vorschläge wie Nichtkonformität behoben werden kann. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhält die Organisation bei der Zertifizierungsstelle eine Empfehlung und bekommt das Zertifikat über eine benannte Person übermittelt, die nach Prüfung der Zertifizierungsdokumentation das Zertifikat freigibt.
Falls die Anforderungen nicht erfüllt werden konnten, muss eine Ursachenanalyse, Definition von Verbesserungsmaßnahmen und eine Bewertung der Korrekturen innerhalb von 90 Tagen durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt werden.

Das Nachaudit

Falls Nichtkonformitäten festgestellt wurden, muss die Wirkung der umgesetzten Verbesserungsmaßnahmen in Form eines Nachaudits geprüft werden. Dabei werden nur die Verbesserungsmaßnahmen geprüft. Erst wenn nachgewiesen wurde, dass die definierten Maßnahmen wirksam sind, wird das ISO 50001 Zertifikat ausgestellt.

Überwachungsaudit und Rezertifizierung

Das ausgehändigte Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Bis zu nächsten Rezertifizierung müssen jährlich Überwachungsaudits durchgeführt werden, da die Norm eine kontinuierliche Verbesserung des Energiemanagements fordert. Nach Ablauf von drei Jahren erfolgt das nächste Rezertifizierungsaudit. 

5. Zusammenfassung

Die Ermittlung von Klimazielen, das Klimamanagement, die Treibhausgasbilanzierung und die Einführung eines Energiemanagementsystems stellt neue Herausforderungen an Unternehmen. Aufgrund der Klimaabkommen, der gesetzlichen Vorgaben und der zahlreichen Vorteile sollten sich Unternehmen mit dem Thema befassen. Mehr Informationen über die allgemeinen Vorteile von Nachhaltigkeit für Unternehmen findest du hier.

Für Klima- und Energiebezogene Maßnahmen werden Fördermittel bereitgestellt, sie ermöglichen steuerliche Begünstigungen, senken die Energiekosten und geschäftsrelevante Klimarisiken und ermöglichen die Einhaltung der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen. Sie ermöglichen Unternehmen ihren sehr wichtigen Beitrag zur Einhaltung des 2-Grad Limits zu leisten. Hierfür stehen Unternehmen verschiedene Initiativen, Standards und Managementsysteme zur Verfügung.

Wie du deine Nachhaltigkeitsaktivitäten erfolgreich kommunizierst erfährst du in dem Artikel Drei Schritte zur ehrlichen Nachhaltigkeitskommunikation.

Fragen?
Ich unterstütze dich gerne bei der Erstellung und Umsetzung deiner Klima- und/oder Energiepolitik sowie bei der Ermittlung von Fördermitteln und Begünstigungen.

Kontakt
Jasmin Horn
E-Mail: info@jasminhorn.com
Tel: 0160 / 93147303

Oder vereinbare einfach online eine kostenfreie Erstberatung.

Jasmin Horn

Du möchtest eine klare und umsetzbare Nachhaltigkeitsstrategie, die andere Menschen mobilisiert und zu Mitstreitern macht? Ich lade dich herzlich zum virtuellen Check-Up ein.

Jetzt anmelden